Unsere Schwerpunkte

Abwicklung von Arbeits- und Verkehrsunfällen
Ein Unfall kann Ihr Leben schlagartig verändern und Sie in Ihrer gesamten Existenz gefährden. Die Rechtsanwälte Dr. Christophe Braun und Mag. Martin Königstorfer bieten Ihnen kompetente Beratung und verfügen über weitreichende Erfahrung bei der Abwehr und der Durchsetzung von Ansprüchen aus Unfällen aller Art.

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht enthält umfassende Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer, vor allem den Bereich des allgemeinen und besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutzes, Ansprüche auf Urlaubs-, Abfertigungs- und Entgeltfortzahlung, aber ebenso Treue- und Verschwiegenheitspflichten. Sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern stehen wir in diesem Bereich umfassend zur Verfügung.
Bau- und Liegenschaftsrecht
Mag. Martin Königstorfer verfügt nicht nur aufgrund seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt über ein breites Spektrum an Wissen aus dem Bereich des zivilen und öffentlichen Baurechts, sondern bietet Ihnen aufgrund seiner Ausbildung zum Bauingenieur und seiner langjährigen Erfahrung als Bauleiter und Bauplaner eine praxisorientierte Beratung mit technischem Know-how. Ganz gleich, ob es sich dabei um die Verbesserung von Mängel, die Erwirkung einer Bewilligung oder um Fragen zu Dienstbarkeiten handelt, wir stehen Ihnen bei allen Aspekten des Bau- und Liegenschaftsrechtes zur Seite.
Bauträgerrecht
Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie bei der Entwicklung, Bewilligung, Umsetzung und dem Verkauf von Immobilienprojekten aller Art. Ganz gleich, ob als Rechtsvertreter des Bauträgers, Vertragserrichter und Treuhänder oder als Anlaufstelle für Käufer. Unsere Kanzlei bietet Ihnen bei sämtlichen Themen im Bereich des Bauträgerrechtes Unterstützung.
Erbrecht
Wünschen Sie ein Testament zu errichten, möchten Sie sich über rechtliche Bestimmungen erkundigen oder beabsichtigen Sie ein Erbe anzutreten, sind sich aber der rechtlichen Folgen nicht sicher? Wir informieren Sie gerne über die einschlägigen Bestimmungen, errichten Ihr Testament und begleiten Sie im Verlassenschaftsverfahren.
Familienrecht
Neben der emotionalen Belastung einer Trennung gilt es meist eine Vielzahl rechtlicher Problemstellungen zu lösen. Die Vertretung in Scheidungs-, Aufteilungs- und Obsorgeverfahren gehört genauso zu unsrem Repertoire, wie die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, die Regelung von Kontaktrechten und Obsorge.
Kauf- und Schenkungsverträge
Ein mangelhafter Vertrag kann weitreichende Konsequenzen für alle Vertragsparteien bewirken, bis hin zur nachträglichen Auflösung des Vertrages. Die Abwicklung von Immobilientransaktionen bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir erstellen für unsere Klienten nicht nur maßgeschneiderte Kaufanbote, Kauf- und Schenkungsverträge und setzen diese als Treuhänder in Anwendung des Treuhandbuches der Salzburger Rechtsanwaltskammer um, sondern prüfen wir bereits vor einem Erwerb allfällige Gefahren und Haftungsfallen für Käufer, setzen uns mit den erforderlichen Dienstbarkeiten auseinander und sorgen für eine rasche und reibungslose Abwicklung im Interesse aller Vertragsparteien. Ebenso verfügen unsere Rechtsanwälte über umfassende Erfahrung der damit zusammenhängenden Themenbereiche, wie Immobilienertragssteuer, Servitutsfragen und Anfechtungsmöglichkeiten.
Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht befasst sich mit Geschäften zwischen Unternehmern, jedoch finden sich darin ebenso Vorschriften über Geschäfte, an denen Privatpersonen beteiligt sind. Da diese Bestimmungen oft mit weitreichenden Folgen verbunden sind, und etwa Verfalls- und Rügepflichten vorsehen, helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte bereits im Vorfeld durch eine umfassende Vertragsgestaltung Haftungen zu vermeiden und im Bedarfsfalle unternehmensrechtliche Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.

Schadenersatzrecht

Das Recht einen Schaden ersetzt zu bekommen reicht weiter als nur die Vergütung eines Vermögensschadens. Unter gewissen Voraussetzungen kann Ihnen ebenso der immaterielle Schaden (Schaden an der Ehre oder der Freiheit) ersetzt werden. Dr. Christophe Braun und Mag. Martin Königstorfer verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse im Bereich des vertraglichen und deliktischen Schadenersatzrechts, der Haftung des falsus procurator sowie dem Produkthaftungsgesetz.

Strafrecht

Sie haben eine Anzeige wegen Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung oder einem anderen strafrechtlich relevanten Tatbestand erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bei allen notwendigen Schritten, sei es gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. Sollten Sie selbst Opfer einer strafrechtlichen Tat geworden sein, haben Sie die Möglichkeit die Ihnen entstandenen Schäden bereits im Rahmen des Strafverfahrens gelten zu machen. Auch hierbei unterstützen wir sie gerne.

Versicherungsrecht

Unsere Kanzlei berät Sie gerne in den wesentlichen Teilgebieten des Versicherungsrechts. Darunter fallen vor allem die Regelungen des Sozialversicherungsrechts (Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung), spezielle Rücktrittsklauseln, das Haftpflichtversicherungsrecht sowie Ansprüche aus Versicherungsverträgen.

Verwaltungsrecht

Die Bereiche des Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrechts umfassen eine Vielzahl von Regelungen und ein breites Spektrum an Straftatbeständen. Ganz gleich ob es sich um Themen des Verwaltungsstrafrechts, des Gewerberechts oder des Baurechtes handelt, unsere Rechtsanwälte haben in diesem Bereich ein hohes Maß an Fachwissen.